Benützungsreglement Brünneliwaldhaus Neuendorf
Zweck
Dieses Reglement regelt die geordnete und sichere Benützung der Freizeitanlage beim Brünneliwaldhaus Neuendorf.
Benützung
Die Freizeitanlage steht für gesellige Anlässe von Familien, Vereinen, Schulen, Jahrgängen und weiteren Gruppen zur Verfügung.
Reservationsgesuch
Reservationen müssen im Voraus bei der zuständigen Aufsichtsperson angemeldet werden.
Reservationszusage
Bei positivem Entscheid wird der Anlass in der offiziellen Reservationsliste eingetragen.
Spontane Benützung
Eine spontane, unangemeldete Nutzung durch Spaziergängerinnen, Spaziergänger oder Radfahrende ist möglich.
Reservierte Anlässe haben jedoch Vorrang.
Rekurs
Gegen einen abschlägigen Entscheid kann rekurriert werden bei:
Esther Zeltner, Vizepräsidentin NVVN Neuendorf
Bodenmatt 27, 4626 Niederbuchsiten
Telefon 079 280 30 92
Hüttenwart
Heinrich (Heini) Zeltner, Hüttenwart
Wolfwilerstrasse 69, 4626 Niederbuchsiten
Telefon 078 714 09 61
E-Mail: huettenwart@nvv-neuendorf.clubdesk.com
Überwachung
Die Freizeitanlage wird polizeilich überwacht.
Den Weisungen der Ordnungspersonen (Polizei, Funktionäre des Natur- und Vogelschutzvereins, Forstpersonal, Vertreter der Jagdgesellschaft) ist unverzüglich Folge zu leisten.
Zuwiderhandlungen können eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch (Art. 186 StGB) nach sich ziehen.
Schlussbestimmung
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, damit die Freizeitanlage ein sauberer und ruhiger Ort der Begegnung für Mensch und Tier bleibt.
Neuendorf, 1. März 2023
Natur- und Vogelschutzverein Neuendorf
Lokale Sektion des Kantonalverbandes VVS/BirdLife Solothurn und des
nationalen Naturschutzverbandes BirdLife Schweiz