Benützungsreglement Brünneliwaldhaus Neuendorf

Zweck

Dieses Reglement regelt die geordnete und sichere Benützung der Freizeitanlage beim Brünneliwaldhaus Neuendorf.


Benützung

Die Freizeitanlage steht für gesellige Anlässe von Familien, Vereinen, Schulen, Jahrgängen und weiteren Gruppen zur Verfügung.


Reservationsgesuch

Reservationen müssen im Voraus bei der zuständigen Aufsichtsperson angemeldet werden.


Reservationszusage

Bei positivem Entscheid wird der Anlass in der offiziellen Reservationsliste eingetragen.


Spontane Benützung

Eine spontane, unangemeldete Nutzung durch Spaziergängerinnen, Spaziergänger oder Radfahrende ist möglich.
Reservierte Anlässe haben jedoch Vorrang.


Rekurs

Gegen einen abschlägigen Entscheid kann rekurriert werden bei:

Esther Zeltner, Vizepräsidentin NVVN Neuendorf
Bodenmatt 27, 4626 Niederbuchsiten
Telefon 079 280 30 92


Hüttenwart

Heinrich (Heini) Zeltner, Hüttenwart
Wolfwilerstrasse 69, 4626 Niederbuchsiten
Telefon 078 714 09 61
E-Mail: huettenwart@nvv-neuendorf.clubdesk.com


Überwachung

Die Freizeitanlage wird polizeilich überwacht.
Den Weisungen der Ordnungspersonen (Polizei, Funktionäre des Natur- und Vogelschutzvereins, Forstpersonal, Vertreter der Jagdgesellschaft) ist unverzüglich Folge zu leisten.

Zuwiderhandlungen können eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch (Art. 186 StGB) nach sich ziehen.


Schlussbestimmung

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, damit die Freizeitanlage ein sauberer und ruhiger Ort der Begegnung für Mensch und Tier bleibt.

Neuendorf, 1. März 2023
Natur- und Vogelschutzverein Neuendorf

 

Lokale Sektion des Kantonalverbandes VVS/BirdLife Solothurn und des

nationalen Naturschutzverbandes BirdLife Schweiz